Stellungnahme zum Antrag der CDU Fraktion zum Erlass einer neuen Zuständigkeitsordnung
Die CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Rödinghausen hat bei der Ratssitzung am 11.12.2025 zum TOP 6 „Erlass einer Zuständigkeitsordnung" den Antrag gestellt, die monetären Wertgrenzen des Bürgermeisters auf 15.000 € (netto) zu begrenzen.
Eine klar geregelte Abgrenzung von Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister ist notwendig, um Verwaltungsabläufe transparent, rechtssicher und effizient zu gestalten.
Zuständigkeiten monetär zu begrenzen, heißt nicht, die Verwaltungsspitzen in Ihren Kompetenzen einzuschränken, vielmehr wird hierdurch der demokratische Spielraum vergrößert. Ein Bürgermeister soll Entscheidungen treffen, aber mit einer vernünftigen Kontrolle durch den Rat, bzw. durch die Ausschüsse.
Vergleichbare Gemeinden wie Kirchlengern arbeiten bereits mit einer Wertgrenze von 15.000 Euro, andere Kommunen – etwa Enger – liegen sogar darunter. Die vorgeschlagene Anpassung ist somit sachgerecht, erprobt und zeitgemäß.
In diesen aktuell wirtschaftlich schweren Zeiten müssen die der Gemeinde gestellten Herausforderungen durch bewusste Transparenz und wohlüberlegtes wirtschaftliches Handeln sowie mit der notwendigen Transparenz begegnet werden.
Angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage ist ein besonders sensibler Umgang mit Steuergeldern erforderlich. Auch mittlere Ausgaben müssen kritisch geprüft und politisch abgestimmt werden, um verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln sicherzustellen.
Die Absenkung der Wertgrenze von 25.000 Euro auf 15.000 Euro ist eine maßvolle Reform. Sie stellt keinen radikalen Einschnitt und keine Einschränkung der Kompetenzen des Bürgermeisters dar, sondern eine sachliche Weiterentwicklung der Zuständigkeitsordnung im Sinne von Transparenz, Kontrolle und demokratischer Verantwortung.